6.1 Anmeldungen und Genehmigungen: Was du brauchst, bevor du losfährst
Von Oliver Preuss | Eiswagenbetreiber seit über 17 Jahren
Viele scheitern im Eiswagen-Geschäft nicht an schlechtem Eis. Sie scheitern daran, dass sie rechtlich unvorbereitet starten – und dann steht mitten in der Saison eine Behörde vor dem Wagen.
Das Ärgerliche daran: Der Papierkram ist gar nicht kompliziert. Er dauert nur länger, als die meisten denken. Wer im März anfängt, sich darum zu kümmern, verliert die ersten Wochen der Saison.
Deshalb hier der komplette Überblick: welche Anmeldungen du brauchst, wo du sie beantragst, was sie kosten und wie lange sie dauern.
Zwei Säulen, die beide stehen müssen
Dein Eiswagen-Business ruht rechtlich auf zwei Säulen, und das verwechseln fast alle Einsteiger.
Säule I ist das Gewerberecht. Es beantwortet die Frage: Darf ich überhaupt als mobiler Verkäufer tätig sein? Grundlage ist die Gewerbeordnung.
Säule II ist das Straßen- und Verkehrsrecht. Es beantwortet eine völlig andere Frage: Darf ich den öffentlichen Raum für meinen Verkauf nutzen? Grundlage sind die Straßenverkehrsordnung und die Landesstraßengesetze.
Das sind zwei verschiedene Baustellen bei zwei verschiedenen Stellen. Eine Genehmigung ersetzt die andere nicht. Um Säule II geht es in einem eigenen Artikel – hier klären wir Säule I und alles, was zur Anmeldung deines Betriebs gehört.
Die Reisegewerbekarte
Wenn du von Ort zu Ort fährst und an verschiedenen Stellen anhältst, um spontan Eis zu verkaufen, ist das ein Reisegewerbe nach Paragraf 55 der Gewerbeordnung. Dafür brauchst du eine Reisegewerbekarte.
Das ist keine Auslegungsfrage: Seit Oktober 2007 gilt das ausdrücklich auch für sogenannte Reisegastwirte, also für mobile Imbiss- und Verkaufswagen.
Wo: beim Ordnungs- oder Gewerbeamt deines Wohnorts.
Was du einreichst: in der Regel Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und Ausweis. Manche Kommunen verlangen zusätzlich eine Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt oder eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis. Frag vorher nach, was deine Stelle konkret braucht – das erspart dir einen zweiten Gang.
Wie lange: je nach Amt etwa zwei bis sechs Wochen. Die Behörde holt Auskünfte beim Bundeszentralregister und beim Gewerbezentralregister ein, und darauf hat sie keinen Einfluss.
Was es kostet: Die Gebühren setzen die Kommunen selbst fest. Der Rahmen liegt je nach Stadt zwischen etwa 50 und 500 Euro, üblich ist ein niedriger dreistelliger Betrag. Manche Ämter verlangen eine Vorabgebühr bei Antragstellung, die später angerechnet wird.
Drei Dinge, die du zur Karte wissen solltest: Sie gilt bundesweit. Du musst sie während der Arbeit immer dabeihaben und auf Verlangen vorzeigen. Und wenn Mitarbeiter für dich verkaufen, ohne dass du am selben Ort bist, brauchen sie eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie.
Was die Karte dagegen nicht sagt: wo du stehen oder halten darfst. Das ist Säule II.
Brauchst du zusätzlich eine Gewerbeanmeldung?
Hier wird es etwas feiner, als viele Ratgeber es darstellen.
Für ein reines Reisegewerbe brauchst du im Grundsatz keine Gewerbeanzeige, sondern eben die Erlaubnis in Form der Reisegewerbekarte. In der Praxis hat aber fast jeder Eiswagen-Betreiber eine feste Betriebsstätte – ein Lager, einen Stellplatz, eine Vorbereitungsküche. Damit kommt der stehende Gewerbebetrieb ins Spiel, und der wird angemeldet.
Klär das bei deinem Gewerbeamt, wenn du deine Reisegewerbekarte beantragst. Beschreib dabei ehrlich, wie du arbeiten willst: mobil auf Tour, mit Lager, vielleicht zusätzlich feste Standplätze und Events. Dann sagen sie dir, was für dich gilt. Diese fünf Minuten ersparen dir später Rückfragen.
Finanzamt: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Nach der Anmeldung deines Betriebs bekommst du vom Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch übermittelst. Daraufhin erhältst du deine Steuernummer.
Nimm den Fragebogen ernst. Dort machst du Angaben zu deinen erwarteten Umsätzen und Gewinnen, und daraus ergeben sich deine Vorauszahlungen. Wer hier ins Blaue schätzt, wundert sich später über die Höhe der Forderungen. Wie du deine Zahlen aufstellst, habe ich in der Kategorie „Finanzen, Preise & Businessplan" beschrieben.
Berufsgenossenschaft: die Frist, die fast alle reißen
Das ist der Punkt, an dem ich am deutlichsten werden will, weil er teuer werden kann.
Jedes neu gegründete Unternehmen muss sich nach Paragraf 192 des Sozialgesetzbuchs VII binnen einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – unabhängig von der Rechtsform und unabhängig davon, ob du Mitarbeiter hast. Für dich ist in der Regel die BGN zuständig, die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe.
Für das Gaststättengewerbe gilt bei der BGN sogar eine Sofortmeldepflicht.
Und die Konsequenzen sind kein Kavaliersdelikt: Bei versäumter Anmeldung drohen Bußgelder, Beitragsnachforderungen rückwirkend für mehrere Jahre – und im Fall eines Arbeitsunfalls kannst du persönlich haften.
Verlass dich dabei nicht darauf, dass das Gewerbeamt deine Anmeldung weiterleitet. Das passiert zwar, aber die Frist läuft für dich. Melde dich selbst, direkt im Anschluss an die Gewerbeanmeldung. Die Anmeldung selbst kostet nichts.
Was sonst noch dazugehört
Damit du das große Bild hast – diese Themen behandle ich in eigenen Artikeln dieser Kategorie, weil jedes für sich Substanz hat:
- Standplätze, Halten und Musik. Sondernutzungserlaubnis, Paragraf 12 StVO, Abstandsregeln zu Eisdielen, Privatgelände und die Frage, ob deine Eiswagen-Melodie angemeldet werden muss. Erscheint in Kürze.
- Hygiene und Gesundheitsamt. Deine Registrierung als Lebensmittelunternehmer, die Abnahme deines Fahrzeugs, Belehrung und Nachweise. Erscheint in Kürze.
- Versicherungen. Was Pflicht ist, was ich dringend empfehle und was optional bleibt. Erscheint in Kürze.
- Unternehmensform. Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH. Erscheint in Kürze.
Wann du was erledigen solltest
Die Reihenfolge ist wichtiger, als sie aussieht – weil manche Schritte auf anderen aufbauen und weil die Ämter Zeit brauchen.
Fang mit der Reisegewerbekarte an, denn sie hat die längste Vorlaufzeit. Wenn du im April starten willst, solltest du den Antrag im Januar oder Februar stellen, nicht im März. Führungszeugnis und Registerauskunft brauchen ihrerseits ein paar Tage, bevor du sie überhaupt einreichen kannst.
Parallel dazu kannst du Fahrzeug und Lager klären – auch mit dem Gesundheitsamt solltest du rechtzeitig sprechen, bevor du Geld in Räume steckst.
Die Anmeldungen bei Gewerbeamt, Finanzamt und Berufsgenossenschaft folgen dann in kurzem Abstand, denn sie hängen zusammen.
Was du auf keinen Fall machen solltest: erst den Wagen kaufen und dann herausfinden, ob du überhaupt eine Karte bekommst.
Mein Rat aus 17 Jahren
Erledige die Formalitäten gleich zu Beginn, statt sie vor dir herzuschieben. Und geh freundlich und vorbereitet in jedes Amt.
Das ist kein Wohlfühl-Ratschlag, sondern reine Praxis: Je besser du vorbereitet bist, desto positiver reagieren Behörden. Wer mit klaren Fragen kommt und weiß, was er vorhat, wird ernst genommen und bekommt oft Hinweise, nach denen er gar nicht gefragt hat. Wer unvorbereitet auftaucht, bekommt ein Formular und einen neuen Termin.
Professionelle Gründer fallen auf. Auch bei Ämtern.
Fazit
Genehmigungen sind trocken, aber sie sind das Fundament. Wer hier sauber arbeitet, erspart sich Ärger, Bußgelder und schlaflose Nächte.
Die wichtigsten Punkte in einer Zeile: Reisegewerbekarte früh beantragen, Betrieb korrekt anmelden, Steuernummer beantragen, Berufsgenossenschaft binnen einer Woche melden. Und dann kümmerst du dich um die Frage, wo du eigentlich stehen darfst.
Über den Autor
Von Oliver Preuss – seit über 17 Jahren im mobilen Eisverkauf. Gemeinsam mit meiner Frau Judith betreibe ich zwei Eiswagen im Raum Freudenstadt und Calw. Auf EiswagenPro gebe ich weiter, was ich in dieser Zeit gelernt habe – ohne Beschönigung.
Dein nächster Schritt
Wenn du noch am Anfang stehst, hol dir meinen kostenlosen Starter-Guide „Die 5 entscheidenden Schritte zum eigenen Eiswagen".
Und wenn du es konkret angehst, findest du im Eiswagen-Führerschein die vollständige Behörden-Checkliste, meine Musterformulierungen für Anträge und den Zeitplan, mit dem ich meine Saison vorbereite.
Wichtiger Hinweis: Rechtliche Rahmenbedingungen ändern sich und unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Die genannten Gebühren und Bearbeitungszeiten sind Anhaltspunkte, keine verbindlichen Angaben – maßgeblich ist immer die für dich zuständige Behörde. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Ich empfehle dir, das zuständige Gewerbe- und Gesundheitsamt sowie einen Steuerberater und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einzubeziehen.